AGB
Die in der Unternehmensgruppe WESTFALEN-BLATT zusammengeschlossenen Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Zeitungsverlag für das Hochstift Paderborn GmbH und Herforder Kreisblatt Busse GmbH (im Folgenden jeweils für sich alleine und zusammen „Verlag“) vertreiben jeweils verschiedene kostenpflichtige Abonnements in Print- sowie in digitaler Form. Diese werden jeweils ausschließlich unter Geltung der nachfolgend wiedergegeben Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Dabei kann die Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH & Co. KG im eigenen Namen oder im Auftrag der anderen oben genannten und in der Unternehmensgruppe WESTFALEN-BLATT zusammengeschlossenen Verlage auftreten. Die Abonnements können zudem jeweils einzeln oder aber auch ergänzend zueinander bestellt werden.
Geschäfts- und Bezugsbedingungen für Abonnements
Die Bestellung und Durchführung sämtlicher Abonnement-Verträge erfolgt ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verlags.
Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
I. Gemeinsame allgemeine Bedingungen für alle Abonnements
Diese unter dieser Ziffer I. aufgeführten Regelungen gelten für alle in den folgenden Ziffern aufgeführten Abonnementmöglichkeiten gleichermaßen und ohne, dass dies dort noch einmal gesondert erwähnt wird.
Die Bestellung eines Abonnements kann sowohl über das Internetportal des Westfalen-Blatts (www.westfalen-blatt.de/abo), als auch schriftlich (per Post, E-Mail) sowie telefonisch erfolgen. Durch Absenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Besteller gegenüber dem Verlag ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abonnements ab. Ein wirksamer Vertrag über die Bestellung eines Abonnements kommt erst zustande, wenn der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang seiner Bestellung beim Verlag eine Auftragsbestätigung von dem Verlag erhält. Der Verlag ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine solche an den Besteller zu übersenden und damit dessen Vertragsangebot anzunehmen.
Sofern bei einer Bestellung eine E-Mail-Adresse angegeben wird, wird automatisch ein persönlicher Zugang für den Abo-Service unter "mein.westfalen-blatt.de" angelegt. Soweit ein Abonnement per Rechnung bezahlt und bei der Bestellung eine E-Mail-Adresse angegeben wird, behält es sich der Verlag vor, die Rechnung per E-Mail an den Abonnenten zu übersenden.
Der Verlag ist berechtigt, die Bezugsgebühr während der Vertragsdauer anzupassen, höchstens jedoch ein Mal pro Quartal und nur um nach Abschluss des Abonnements eingetretene Auswirkungen von Änderungen der Gesamtkalkulation und -kosten des Verlags widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Abonnements beeinflussen, sind Produktions- und Beschaffungskosten, Kosten für die technische Bereitstellung bzw. die Auslieferung, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Anpassung kann sowohl in Form von Preiserhöhungen - bei insgesamt gestiegenen Kosten - als auch in Form von Preissenkungen - bei insgesamt gesunkenen Kosten - erfolgen, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit – unter der Berücksichtigung der Kündigungsfristen – in der Zeitung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen können nicht erfolgen. Eventuelle Änderungen des Bezugspreises entbinden nicht vom bestehenden Vertrag, auch dann nicht, wenn sie zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn liegen. Bei Preiserhöhungen steht dem Abonnenten auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung in Textform oder aber durch Betätigung des „Kündigungsbuttons“ zugehen. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt.
Der Besteller kommt mit der Zahlung des Bezugspreises spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit leistet. Sobald und solange sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung des Abonnements einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Besteller verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Besteller mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug ist der Verlag zudem dazu berechtigt, den Vertrag nach Mahnung und Nachfristsetzung fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Verlag ist berechtigt, die Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.
Der Verlag kann, wenn eine Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bedingungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder eine andere unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderung erfolgt oder Lücken offenbar werden, die vorliegenden AGB jederzeit einseitig mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen ändern, wenn der Abonnent dadurch nicht unzumutbar belastet wird und/oder dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird.
Die für die Geschäftsabwicklung des Abonnements notwendigen Daten werden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an uns verbundene Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und Ihre schutzwürdigen Belange entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.
Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages, in Fällen höherer Gewalt, von Pandemien, Streik oder Aussperrung besteht kein Entschädigungsanspruch.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Sitz der Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH & Co. KG ist 33611 Bielefeld. Sitz der Zeitungsverlag für das Hochstift Paderborn GmbH ist 33100 Paderborn. Sitz der Herforder Kreisblatt Busse GmbH ist 32052 Herford. Erfüllungsort ist jeweils der Sitz des vertragsschließenden Verlags.
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verlages. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungs-gesetzes teilzunehmen.
II. Print-Abonnement
Bezugsverträge mit einer 12- bzw. 24-monatigen Laufzeit gelten zunächst für diesen vereinbarten Zeitraum ab zahlungspflichtigem Bezugsbeginn; d.h. Freilieferungen werden nicht berücksichtigt. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages durch Kündigung des Vertrages innerhalb dieser Frist ist ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Besteller der Verlängerung des Abonnements nicht zuvor mit einer Frist von einem Monat zum Ende der zunächst vorgesehenen Laufzeit in Textform oder aber über den auf der Webseite des Verlags befindlichen „Kündigungsbutton“ widersprochen hat. Danach kann die Kündigung – ebenfalls in Textform bzw. durch Betätigung des „Kündigungs-buttons“ – jederzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Ein von vornherein unbefristet abgeschlossener Abonnementsvertrag kann ebenfalls jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung beim Verlag. Eine Kündigung kann in Textform gegenüber dem Verlag ausgesprochen werden oder aber über den auf der Webseite befindlichen „Kündigungsbutton“. Verspätet eingegangene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Kündigungstermin berücksichtigt.
Ein Studentenabonnement kann nur gegen Vorlage einer jeweils gültigen Semesterbescheinigung und gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung gewährt werden. Der Bezieher eines Studentenabonnements ist verpflichtet, dem Verlag jeweils zum 15. Mai für das Sommersemester bzw. zum 15. November für das Wintersemester den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wird diese Frist versäumt, werden die vollen Bezugsgebühren fällig.
Der Vorzugspreis wird Studenten nur gewährt, wenn sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als ordentlich Studierende im Erststudium an einer Präsenz-Universität eingeschrieben sind, im Verbreitungsgebiet des Verlags wohnen sowie die von ihnen besuchte Universität oder Hochschule im Umkreis von ca. 100 km ihres Wohnortes liegt. Ab dem 28. Lebensjahr werden die vollen Bezugsgebühren fällig, wenn nicht zuvor fristgerecht gekündigt wird.
Ein Lesefreude-Abonnement kann nur gegen Vorlage einer jeweils gültigen Medikamentenzuzahlungsbefreiung und gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung gewährt werden. Der Bezieher eines Lesefreude-Abonnements ist verpflichtet, dem Verlag jeweils zum 15. Mai bzw. zum 15. November den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wird diese Frist versäumt, werden die vollen Bezugsgebühren fällig. Der Lesefreude-Vorzugspreis wird Lesern nur gewährt, wenn sie einen rechtmäßigen Anspruch auf den Besitz einer Medikamentenzuzahlungsbefreiung haben.
Bezugsunterbrechungen sind auf insgesamt pro Kalenderjahr maximal 40 Erscheinungstage begrenzt und werden ab einer Dauer von sieben zusammenhängenden Erscheinungstagen vom Verlag vergütet. Die Vergütung erfolgt nach Ende der Bezugsunterbrechung zum jeweiligen Termin der Rechnungslegung bzw. des Bankeinzuges. Bei Bezugsunterbrechungen verlängert sich die Bindungsfrist um den entsprechenden Zeitraum. Eine Zeitungsumleitung ist ab einer Dauer von sieben Erscheinungstagen zulässig.
Zustellmängel sind unverzüglich unter der Telefonnummer 0521-585-100 dem Verlag mitzuteilen.
Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung. Eine Auslieferung einzelner Exemplare ohne Beilagen und Prospekte ist aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich.
III. Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement
Der Verlag bietet im Rahmen eines Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements die Ausgaben des Westfalen-Blatts auch in digitaler Form an. Die Nutzung eines Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements ist nicht an die Bestellung eines Print-Abonnements gebunden. Für Kunden (im Folgenden „Besteller“) eines Print-Abonnements des Westfalen-Blatts (Vollabo von Montag bis Samstag) gelten jedoch ermäßigte Preise.
Das Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement ist ein kostenpflichtiges Angebot. Die aktuelle Preisübersicht sowie die verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten eines Digital Basis- bzw. Digital Premium-Abos (Premium)-Abonnements können der Homepage des Westfalen-Blatts unter www.westfalen-blatt.de/abo entnommen werden. Mit der Bestellung eines Digital Premium-Abonnements erhält der Nutzer insbesondere kostenpflichtigen Zugriff auf eine ePaper-Lokalausgabe, weitere ePaper-Lokalausgaben können optional unentgeltlich genutzt werden.
Der Zugriff auf das Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement erfolgt über das Internet mit einem allgemeinüblichen Internetbrowser oder über eine „Applikation“ (im Folgenden: „App“) insbesondere zur Nutzung auf Tablets/Phones. Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm benutzte Hard- und Betriebssoftware die Nutzung des Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements ermöglicht. Ein Zugriff auf das Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement ist zeitgleich unter einer Kundennummer nur über maximal zwei Geräte möglich. Ein Wechsel eines der Geräte ist jeweils frühestens nach dem Ablauf von 48 Stunden nach der Beendigung der Nutzung auf dem einen der beiden Geräte möglich.
Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist zum Einen, dass der Besteller Inhaber einer deutschen Bankverbindung ist und diese gegenüber dem Verlag angibt sowie zum Anderen, dass der Besteller dem Verlag eine eigene aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, da die allgemeine Kommunikation der beiden Vertragsparteien per E-Mail und nur im Ausnahmefall per Post erfolgen soll. Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse ist die automatische Anlage eines persönlichen Zugangs für den Abo-Service unter "mein.westfalen-blatt.de" verbunden. Durch Absenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Besteller gegenüber dem Verlag ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Bestellung des Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements ab. Vor der endgültigen Absendung einer Online- Bestellung über das Internetportal hat der Besteller die Möglichkeit, auf einer Übersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Ein wirksamer Vertrag über die Bestellung eines Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements kommt erst zustande, wenn der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang seiner Bestellung beim Verlag eine Auftragsbestätigung per E-Mail sowie eine weitere E-Mail mit den Zugangsdaten von dem Verlag erhält. Der Verlag ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten E-Mails an den Besteller zu übersenden und damit dessen Vertragsangebot anzunehmen.
Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Inhalte ist eine Internetverbindung sowie eine E-Mail-Adresse. Außerdem kann die Nutzung einer App die Anmeldung zu einer Plattform eines Dritten erfordern. Soweit dies für die Nutzung des Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements erforderlich ist und dies dem Besteller nicht unzumutbar ist, ist dieser verpflichtet, ein Update der App zu installieren.
Soweit für den Besteller ein ermäßigter Preis berechnet wird, weil dieser zum Zeitpunkt seiner Bestellung auch Abonnent einer Print-Ausgabe des Verlags ist (Digital Premium für Zeitungsabonnenten), wird der Preis für die Bestellung des Digital Premium-Abonnements automatisch zu dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Besteller sein Print-Abonnement beendet oder ändert. Ab diesem Zeitpunkt wird der Preis für ein reines Digital Premium-Abonnement berechnet, den der Besteller ohne die Ermäßigung zu zahlen hätte.
Bei Bezugsunterbrechungen des Print-Abonnements gilt der Preis für ein Digital Premium-Abonnement für einen Unterbrechungszeitraum von maximal bis zu sechs Wochen. Bei Bezugsunterbrechungen, die über einen Zeitraum von sechs Wochen hinausgehen, wird ab diesem Zeitpunkt der volle Preis für ein Digital Premium-Abonnement ohne Ermäßigung berechnet.
Hat der Besteller bei seiner Bestellung unrichtige Angaben zu einem bestehenden Abonnement einer Print-Ausgabe gemacht, ist der Verlag berechtigt, den Preis in Rechnung zu stellen, der zum Zeitpunkt der Bestellung eines Digital Premium-Abonnements ohne Ermäßigung aufgrund der Bestellung eines gleichzeitigen Print-Abonnements gelten würde.
Die Zahlung durch den Besteller hat ausschließlich monatlich im Voraus per Bankeinzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich.
Der Vertrag über die Bestellung eines Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements wird ohne Mindestvertragslaufzeit und unbefristet abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Verlag - Textform ist ausreichend – bzw. der Zeitpunkt der Betätigung des „Kündigungsbuttons“ auf der Webseite des Verlags.
Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Besteller dem Verlag eine aktuelle eigene E-Mail-Adresse mitteilen. In der Folge teilt der Verlag dem Besteller dessen Zugangsdaten mit. Mit diesen Daten kann der Besteller sich nach der Freischaltung des Zugangs einloggen. Dem Besteller steht es frei, die Zugangsdaten in der Folge eigenständig zu verändern und zu individualisieren. Die Zugangsdaten, einschließlich des Passworts, sind vom Besteller geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Verlag hierüber unverzüglich zu informieren.
Die dem Besteller im Rahmen des Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die Software sind urheberrechtlich geschützt. Dem Besteller wird ein Nutzungsrecht für Vervielfältigungen ausschließlich zum privaten Gebrauch eingeräumt. Ein Nutzungsrecht für darüberhinausgehende Vervielfältigungen wird nicht eingeräumt. Ebenso erhält der Besteller kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte den Erwartungen des Bestellers entsprechen oder der Besteller mit den Inhalten ein bestimmtes, von ihm verfolgtes Ziel erreicht.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr dafür, dass dem Besteller das Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere übernimmt er daher keine Gewähr im Falle von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall des Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements bzw. für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und Software, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder die durch Verhalten Dritter in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurde.
Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Besteller kein Tablet durch den Verlag erwirbt, ist der Besteller dafür verantwortlich, dass die von ihm benutzte Hard- und Betriebssoftware die Nutzung der digitalen Produkte ermöglicht.
Sollte aufgrund von Leitungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen das digitale Angebot des Verlags nicht erscheinen können, besteht kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingte Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder fremden Nutzungsbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt bestehen ebenfalls keine Ansprüche auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der online-Verbindung. Für Schäden, gleich woraus diese resultieren, haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, bei unerlaubter Handlung, sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Vorstehende Regelung gilt nicht bei einer Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind.
Sofern der Verlag haftet, haftet er nur insoweit, als die Schäden vertragstypisch und vorhersehbar waren. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf € 1.000,- pro Schadensfall. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass einer der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder wenn ein sonstiger Erfüllungsgehilfe eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Die in den vorhergehenden Absätzen aufgeführten Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht bei Fehlen von abgegebenen Zusicherungen sowie bei Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftungsausschlüsse beziehungsweise -beschränkungen gelten entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit dem Verlag verbundenen Unternehmen und seinen Datenlieferanten sowie gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Datenlieferanten.
Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Verlags.
IV. Abonnement mit Tablet
Über die beiden unter II. und III. genannten Abonnements hinaus bietet der Verlag auch die Bestellung eines Abonnements mit Tablet an. Dies bedeutet, dass der Besteller neben einem Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement zusätzlich auch ein Tablet bei dem Verlag bestellt. Für ein solches Geschäft gelten grundsätzlich die unter II. und III. genannten Bedingungen mit den im Folgenden dargestellten Besonderheiten:
Bei der gleichzeitigen Bestellung eines Digital Basis- / Digital Premium-Abonnements und eines Tablets wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gilt aber eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab zahlungspflichtigem Bezugsbeginn; d.h. Freilieferungen werden nicht berücksichtigt. Während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der Besteller den Vertrag nicht kündigen. Erstmalig ist die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung hat in Textform oder durch Betätigung des auf der Webseite des Verlags befindlichen „Kündigungsbuttons“ zu erfolgen. Soweit zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit keine Kündigung erfolgt, wird das Abonnement automatisch als normales, reines Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement weitergeführt, der Preis wird entsprechend umgestellt und es gilt die allgemeine Kündigungsfrist von einem Monat. Auch dann hat die Kündigung in Textform oder durch Betätigung des „Kündigungsbuttons“ zu erfolgen. Verspätet eingegangene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Kündigungstermin berücksichtigt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Verlag besteht ein wichtiger Grund insbesondere dann, wenn der Besteller mit mehr als zwei von ihm zu zahlenden aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät. In einem solchen Fall wird der gesamte noch zu zahlende Kaufpreis für das Tablet ohne, dass es einer gesonderten Fälligstellung bedarf, sofort in voller Höhe fällig. Nach Zahlung der entsprechenden Summe durch den Besteller geht das Tablet in dessen Eigentum über.
Ein Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung einer positiv ausfallenden Prüfung der Bonität des Bestellers.
Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus und sind alle weiteren Bedingungen bzw. Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss eingetreten, wird unverzüglich die Bearbeitung des Versands des Tablets und der Zugangsdaten zum Digital Basis- / Digital Premium-Abonnement ausgelöst. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird der Verlag dem Besteller dies unverzüglich per E-Mail mitteilen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. (Schadens-)Ersatzansprüche gegen den Verlag sind dabei ausgeschlossen.
Das Tablet wird an den Besteller versandt. Im Rahmen der Auftragsbestätigung wird der Besteller von dem Verlag benachrichtigt, dass das vom Besteller gewählte Tablet nunmehr an ihn versandt wird. Die Versandkosten trägt der Verlag.
Die aktuelle Preisübersicht für ein Abonnement mit Tablet kann der Homepage www.westfalen-blatt.de/abo entnommen werden.
Die Lieferung von Waren, insbesondere von Tablets, erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, insbesondere bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, im Eigentum des Verlags. Vor Übergang des Eigentums ist eine Übereignung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Verlags nicht gestattet.
Im Übrigen behält sich der Verlag vor, eine Lieferung von Waren ausdrücklich erst vorzunehmen, nachdem eine eventuell durch den Besteller zu leistende Zuzahlung auf einem Konto des Verlags oder bei einem von dem Verlag zur Entgegennahme von Zahlungen des Bestellers ermächtigten Dritten eingegangen ist.
Der Versand eines Tablets erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, und zwar auch dann, wenn der Verlag noch andere Leistungen wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr übernommen hat. Es besteht jedoch eine Versicherung seitens des Versenders (Gerätelieferanten) und des von diesem beauftragten Paketdienstes.
Der Besteller ist verpflichtet, verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen an dem Tablet unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag in Textform anzuzeigen. Funktionsstörungen, die auf vom Besteller zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Besteller zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, auf die der Verlag keinen Einfluss hat und die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Tablets von erheblichem Einfluss sind - hierhin gehören insbesondere aber nicht abschließend Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit oder Nichtlieferbarkeit von Waren -, auch bei Vorlieferanten, hat der Verlag auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und auch innerhalb eines Verzugs nicht zu vertreten.
Die Regelungen zur Gewährleistung sowie Haftung gem. Ziffer II. gelten entsprechend. Darüber hinaus gelten die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers der Tablets sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
V. DigiPlus-Abonnement
Die Bestellung eines DigiPlus-Abonnements kann sowohl über das Internetportal des Westfalen-Blatts (www.westfalen-blatt), als auch schriftlich (per Post, E-Mail) sowie telefonisch erfolgen. Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist zum einen, dass der Besteller Inhaber einer deutschen Bankverbindung ist und diese gegenüber dem Verlag angibt sowie zum anderen, dass der Besteller dem Verlag eine eigene aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt. Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse ist die automatische Anlage eines persönlichen Zugangs für den Abo-Service unter "mein.westfalen-blatt.de" verbunden. Durch Absenden eines ausgefüllten Anmelde- / Bestellformulars gibt der Besteller gegenüber dem Verlag ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Bestellung des DigiPlus- Abonnements ab. Ein wirksamer Vertrag über die Bestellung eines DigiPlus-Abonnements kommt erst zustande, wenn der Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Eingang seiner Bestellung eine Auftragsbestätigung von dem Verlag erhält. Der Verlag ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine solche an den Besteller zu übersenden und damit dessen Vertragsangebot anzunehmen.
Der Vertrag über die Bestellung eines DigiPlus-Abonnements kann, soweit der Preisübersicht auf der Homepage der Westfälischen Nachrichten (www.wn.de/abo), nichts anderes zu entnehmen ist, ohne Mindestvertragslaufzeit und unbefristet abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Verlag - Textform ist ausreichend – bzw. der Zeitpunkt der Betätigung des „Kündigungsbuttons“.
Das DigiPlus-Abonnement besteht aus einer Print- sowie einer digitalen Komponente. Der Print-Anteil dieses Abonnements beinhaltet ausschließlich die Samstagsausgaben des Zeitungstitels Westfalen-Blatt. Der digitale Anteil dieses Abonnements beinhaltet das Digital Premium-Angebot. Beide Anteile, der Print- und der digitale Anteil sind im Rahmen des DigiPlus-Abonnements nicht einzeln bestellbar.
Die Zahlung durch den Besteller erfolgt monatlich im Voraus per Bankeinzug. Eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich.
Für den Print-Anteil dieses Digi-Plus-Abonnements gilt ergänzend, dass Zustellmängel unverzüglich unter der Telefonnummer 0521-585-100 dem Verlag mitzuteilen sind.
Zudem sind Beilagen und Prospekte Bestandteil der Zeitung. Eine Auslieferung einzelner Exemplare ohne Beilagen und Prospekte ist aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich.
Im Übrigen und soweit in dieser Ziffer V. keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind, finden auf den Digital Premium-Anteil dieses Aktionsabonnement die Regelungen der obigen Ziffer III. in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.
VI. Aktions-Abonnement mit Freilieferung
Das Angebot ist nur einmal pro Haushalt und nur im Verbreitungsgebiet des Verlags gültig. Sollte im Haushalt des Empfängers der Zeitung in den letzten sechs Monaten bereits einer unserer Zeitungstitel im Abonnement bezogen worden sein, behält sich der Verlag das Recht vor, die Bestellung abzulehnen. Dieses Abonnement kann ein bestehendes Vollabonnement nicht ersetzen oder unterbrechen. Eine Verrechnung mit bestehenden Abonnements kann nicht erfolgen.
Das Abonnement umfasst die im Bestellformular ausgewiesene Laufzeit ab Lieferbeginn. Nach Ablauf dieser Bindungsfrist verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Besteller der Verlängerung nicht zuvor mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende des Aktionsabonnements in Textform oder durch Betätigung des „Kündigungsbuttons“ auf der Webseite des Verlags widersprochen hat. Danach wird das Abonnement automatisch als unbefristetes Voll-Abonnement weitergeführt. Dann kann die Kündigung in Textform oder durch Betätigung des „Kündigungs-buttons“ jederzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Verspätet eingegangene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Kündigungstermin berücksichtigt.
Bezugsgebühren fallen für das Abonnement erst nach dem im Bestellformular ausgewiesenen Freilieferzeitraum an.
Bezugsunterbrechungen sind bei einem Print-Abonnement auf insgesamt pro Kalenderjahr maximal 40 Erscheinungstage begrenzt und werden ab der Zahlung von Bezugsgebühren und ab einer Dauer von sieben zusammenhängenden Erscheinungstagen vom Verlag vergütet. Die Vergütung erfolgt nach Ende der Bezugsunterbrechung zum jeweiligen Termin der Rechnungslegung bzw. des Bankeinzuges. Bei Bezugsunterbrechungen verlängert sich die Bindungsfrist um den entsprechenden Zeitraum. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich unter der Telefonnummer 0251-690-0 mitzuteilen. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung. Eine Auslieferung einzelner Exemplare ohne Beilagen und Prospekte ist aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich.
Im Übrigen und soweit in dieser Ziffer VI. keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind, finden auf ein Aktionsabonnement eines digitalen Produkts die Regelungen der obigen Ziffer III. in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.
VII. Aktions-Abonnement unbefristet
Das Angebot ist nur einmal pro Haushalt und nur im Verbreitungsgebiet des Verlags gültig. Sollte im Haushalt des Empfängers der Zeitung in den letzten sechs Monaten bereits einer unserer Zeitungstitel im Abonnement bezogen worden sein, behält sich der Verlag das Recht vor, die Bestellung abzulehnen. Dieses Abonnement kann ein bestehendes Vollabonnement nicht ersetzen oder unterbrechen. Eine Verrechnung mit bestehenden Abonnements kann nicht erfolgen.
Das Abonnement umfasst die im Bestellformular ausgewiesene Laufzeit ab Lieferbeginn. Der einmalige Bezugspreis entspricht dem im Bestellformular ausgewiesenen Festpreis. Die Berechnung der Bezugsgebühren erfolgt zur Mitte des Quartals in einer Summe.
Wenn der abonnierte Titel (Print oder Digital) nach Ablauf der Bindungsfrist nicht mehr weiterbezogen werden soll, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung an den Verlag mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitendes des Aktions-Abonnements. Anderenfalls wird das Abonnement automatisch als unbefristetes Voll-Abonnement weitergeführt. Dann kann die Kündigung in Textform jederzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Verspätet eingegangene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Kündigungstermin berücksichtigt. Die Berechnung des Voll-Abonnements erfolgt monatlich.
Eine Bezugsunterbrechung, Zeitungsspende oder Zeitungsumleitung ist bei einem Print-Abonnement nicht möglich. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich unter der Telefonnummer 0521-585-100 mitzuteilen. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung. Eine Auslieferung einzelner Exemplare ohne Beilagen und Prospekte ist aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich.
Im Übrigen und soweit in dieser Ziffer VII. keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind, finden auf ein Aktions-Abonnement eines digitalen Produkts die Regelungen der obigen Ziffer III. in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.
VIII. Besondere Bedingungen Aktions-Abonnement befristet
Das Angebot ist nur einmal pro Haushalt und nur im Verbreitungsgebiet des Verlags gültig. Sollte im Haushalt des Empfängers der Zeitung in den letzten sechs Monaten bereits einer unserer Zeitungstitel im Abonnement bezogen worden sein, behält sich der Verlag das Recht vor, die Bestellung abzulehnen. Dieses Abonnement kann ein bestehendes Vollabonnement nicht ersetzen oder unterbrechen. Eine Verrechnung mit bestehenden Abonnements kann nicht erfolgen.
Das Abonnement umfasst die im Bestellformular ausgewiesene Laufzeit ab Lieferbeginn und endet mit Ablauf der Laufzeit automatisch ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Der einmalige Bezugspreis entspricht dem im Bestellformular ausgewiesenen Festpreis. Die Berechnung der Bezugsgebühren erfolgt zur Mitte des Quartals in einer Summe.
Eine Bezugsunterbrechung, Zeitungsspende oder Zeitungsumleitung ist bei einem Print-Abonnement nicht möglich. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich unter der Telefonnummer 0521-585-100 mitzuteilen. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung. Eine Auslieferung einzelner Exemplare ohne Beilagen und Prospekte ist aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich.
Im Übrigen und soweit in dieser Ziffer VIII. keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind, finden auf ein Aktions-Abonnement eines digitalen Produkts die Regelungen der obigen Ziffer III. in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.
IX. Aktions-Abonnement Bestandskunden unbefristet
Das Aktions-Abonnement gilt nur für Bestandskunden im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Print-Abonnement entsprechend der obigen Ziffer II.. Das Abonnement umfasst die im Bestellformular ausgewiesene Laufzeit ab Lieferbeginn. Der einmalige Bezugspreis entspricht dem im Bestellformular ausgewiesenen Festpreis. Die Berechnung der Bezugsgebühren erfolgt zur Mitte des Quartals in einer Summe.
Wenn das Digital Basis- / Digital Premium des Zeitungstitels nach Ablauf der Bindungsfrist nicht mehr weiterbezogen werden soll, reicht eine kurze Mitteilung in Textform an den Verlag mit einer Frist von einem Monat zum Lieferende des Aktions-Abonnements bzw. unter Einhaltung der gleichen Frist die Betätigung des „Kündigungsbuttons“ auf der Webseite des Verlags. Anderenfalls wird das Abonnement automatisch als unbefristetes Voll-Abonnement weitergeführt. Für dieses gelten dann die Geschäfts- und Bezugsbedingungen des Verlags für Voll-Abonnements entsprechend der obigen Ziffer III. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Verspätet eingegangene Kündigungen werden zum nächstmöglichen Kündigungstermin berücksichtigt. Die Berechnung des Voll-Abonnements erfolgt monatlich.
Im Übrigen und soweit in dieser Ziffer IX. keine davon abweichenden Regelungen getroffen sind, finden auf dieses Aktions-Abonnement die Regelungen der obigen Ziffer III. in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.
Stand: 05/2024